Pressemitteilung
Dresden. In einer Sondersitzung haben heute im Sächsischen Landtag der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung über die neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen beraten.
Dazu erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Kinder und Jugendliche dürfen nicht wieder zu den Verlierern der Pandemie werden. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns in den vergangenen Monaten immer wieder eingesetzt. Dass die Altersgrenze für außerschulische Aktivitäten nun auf 18 Jahre angehoben wird, ist ein wichtiger Fortschritt zu mehr sozialer Teilhabe. Kindern und Jugendlichen sollte ermöglicht werden, worauf sie seit Monaten verzichten müssen: Freundinnen und Freunde treffen, Bildungs- und Freizeitangebote wahrnehmen, Sport und Bewegung in Gemeinschaft erleben.” “Damit auch in anderen Lebensbereichen wieder mehr möglich wird, begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE die Einführung von 2G-plus. So können wir einerseits Öffnungsszenarien ermöglichen und andererseits der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante Rechnung tragen.”
Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ergänzt für den Kulturbereich:
“Kultur ist nicht entbehrlich. Sie trägt entscheidend zur Bewältigung der mentalen und gesellschaftlichen Herausforderungen während der Pandemie bei. Kulturelle Angebote dürfen nicht weiterhin einseitig als Infektionstreiber gebrandmarkt werden, wenn Konsum und Restaurantbesuch dauerhaft möglich sind.”
Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, fügt zum Schulbetrieb hinzu:
“Angesichts der Erfahrungen von betroffenen Ländern mit der Omikron-Variante sehen wir BÜNDNISGRÜNE nach wie vor die Maskenpflicht auch in Grundschulen als wichtiges Instrument, um Infektionsketten zu unterbrechen. Außerdem sollten Schülerinnen und Schülern durch die Pandemie keine Nachteile entstehen, das gilt auch für die Benotung und Bildungsempfehlungen. Dafür sollten vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden.”
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