Privatrundfunkgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Notwendige Anpassung an die Entwicklung der Verbreitungswege

Pressemitteilung

Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute das “Siebte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes” (Drs 7/14481) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD beschlossen.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Die wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Abschaltdatums für die UKW-Übertragung. Damit wollen wir verhindern, dass die Radiosender nach 2025 erheblich an Reichweite und Einnahmequellen verlieren. Da die Nutzung und die Werbeerlöse über UKW erst langsam zurückgehen und die Abdeckung über DAB+ zunächst weiter wachsen muss, wird für einige Jahre noch eine doppelte Verbreitung notwendig sein. Die Tendenz in Richtung digitale Verbreitung ist jedoch eindeutig. In dieser Situation halte ich es für gerechtfertigt, auf einen neuerlichen festen Abschalttermin zu verzichten.”

“Wir BÜNDNISGRÜNE hätten gerne noch weitere Punkte aufgenommen, insbesondere eine klare Definition von nicht-kommerziellem Rundfunk. Derzeit fördert die SLM aus Mitteln für nicht-kommerziellen Rundfunk auch Sender, die zwar werbefrei sind, aber nicht ausreichend beteiligungsorientiert arbeiten. Das verknappt die Mittel für echte Bürger*innenmedien zusehends und bringt sie in existenzielle Not.”

Weiterhin betont Maicher: “Eine grundsätzliche Reform der Gremienstrukturen in der SLM steht ebenfalls noch aus. Es braucht eine breite gesellschaftliche Mitbestimmung bei medienpolitischen Entscheidungen. Deshalb wollen wir der Versammlung als plural besetztes Gremium mehr Entscheidungskompetenzen geben und diesen bundesweiten Standard auch in Sachsen einführen.”

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Dr. Claudia Maicher: “Medienpolitik muss regionale und lokale Medienentwicklung im Blick behalten und nachsteuern”

Verwandte Artikel