Pressemitteilung
Dresden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus im Sächsischen Landtag hat heute Sachverständige zum Gesetzentwurf der Staatsregierung “Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule” (Drs 7/14856) angehört.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, Sprecherin für Hochschule und Wissenschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Die geplante Errichtung der Dualen Hochschule trägt die Hochschulbildung in die Fläche des Freistaates. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen diesen Schritt. Neben attraktiven Studienangeboten nimmt die Duale Hochschule auch die Sicherung des dringend notwendigen Fachkräftebedarfs in den Blick. Die Studierenden sollen dabei auf beste Studienbedingungen, fachlich-versierte Anleitung in ihren Praxisbetrieben und eine auskömmliche Studienvergütung vertrauen dürfen.”
“Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert werden sollten, damit die Duale Hochschule ihr Potenzial in der bestehenden sächsischen Hochschullandschaft voll entfalten kann. Wir können im Gesetzgebungsprozess aus Erfahrungen in anderen Bundesländern profitieren.”
Insbesondere die beabsichtigte innere Organisation der Dualen Hochschule ist aus Sicht der Sachverständigen diskussionswürdig. Geplant ist, dass die externen Praxispartner einen Mitgliedsstatus an der Hochschule und damit Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung erhalten.
Dazu führt Dr. Claudia Maicher aus: “Wir BÜNDNISGRÜNE können dem heute vogebrachten Argument folgen, dass alle Mitgliedergruppen, die unmittelbar von Entscheidungen zu Studium, Lehre und Forschung betroffen sind, in den Organen der akademischen Selbstverwaltung mitwirken und autonom ihre Belange aushandeln sollen. Das ist ein bewährtes Prinzip der Hochschulorganisation und Ausdruck der Wissenschaftsfreiheit. Die Praxispartner ergänzen das Studium außerhochschulisch in ihrem Verantwortungsbereich. Ihre Beteiligung und das Einbringen ihrer Expertise muss sichergestellt werden.”
Paul Steinbrecher, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaft (KSS), hat in seinen Ausführungen als Sachverständiger die Bedürfnisse der Studierenden in den Blick genommen. Er betonte, dass die geplante Anwesenheitspflicht den Grundsätzen eines selbstorganisierten und kompetenzorientierten Studiums zuwiderläuft und Vereinbarkeitsgesichtspunkte außer Acht lässt. Außerdem führte er aus, dass die Qualitätssicherung auch in den Praxisphasen zentral für ein gelungenes Studium ist.
Die Studierenden und die Landesrektorenkonferenz erneuerten ihre Forderung, eine ärztliche Bescheinigung ohne Symptomangabe als alleinigen Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Sächsischen Hochschulgesetz zu normieren. Paul Steinbrecher erklärte: “An der Dualen Hochschule besteht die Besonderheit, dass die Arbeitgebenden auch Prüfende sein können und die Gefahr der Symptomoffenbarung besteht. Wir fordern die gesetzliche Normierung eines datenschutzwahrenden und verwaltungsvereinfachenden Verfahrens, wie es bereits in Nordrhein-Westfalen und Thüringen der Fall ist.”
Weiter führte Paul Steinbrecher aus, dass ein besonderes Augenmerk auf die soziale Sicherung der Studierenden, mit Aufnahme einer Mindestvergütung im Gesetz, gelegt werden muss und auch die Herausforderungen für die Studierendenwerke nicht aus dem Blick geraten dürfen.
Abschließend erklärt Dr. Claudia Maicher: “Wir werden innerhalb der Koalition die Anhörung intensiv auswerten und zentrale Themen wie Hochschulorganisation, Krankschreibung bei Prüfungsunfähigkeit sowie eine moderne Studienkultur im weiteren parlamentarischen Verfahren besprechen. Unser Ziel ist es, die Stärken der Sächsischen Berufsakademie innerhalb des Hochschulsystems weiterzuentwickeln.”
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