Pressemitteilung
Dresden. Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das “Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag” (Drs 7/11327) verabschiedet. Dieser enthält neue Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die Präzisierung des Auftrags, die flexiblere Nutzung und stärkere digitale Ausrichtung von Verbreitungswegen sowie erweiterte Aufgaben der Aufsichtsgremien.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung. In einer digitalen Welt, einer krisengeprägten Gesellschaft und einer Zeit, in der Falschmeldungen und Populismus an der Tagesordnung sind, muss er als tragende Säule der Demokratie gestärkt werden.”
“Diese Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur erfüllen, wenn er mit der gesellschaftlichen und medialen Entwicklung mitgeht. Die Angebote müssen dringend modernisiert und auf digitale Mediennutzungsgewohnheiten ausgerichtet werden. Es sollen alle Teile der Gesellschaft erreicht und die Vielfalt der Lebensrealitäten abgebildet werden. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen zusammen ein starkes Gegengewicht zu Quotenorientierung und marktgetriebenen Algorithmen privater Medienplattformen bilden können. Das wird mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Deshalb begrüße ich die Zustimmung des Landtages.”
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