Claudia Maicher

Landarztgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung des ländlichen Raums und der verfassten Studierendenschaft

“Das sogenannte ‘Landarztgesetz’ kann für uns BÜNDNISGRÜNE nur ein Baustein für eine bessere Gesundheitsversorgung aller Sächsinnen und Sachsen sein. Die Quote für Landärztinnen und Landärzte soll bestehende oder drohende Mangelbedarfe insbesondere im hausärztlichen Bereich abfedern. Diese Maßnahme reicht aber nicht aus. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen den ländlichen Raum kontinuierlich als attraktives Arbeits- und Lebensumfeld stärken, um für eine bleibende Niederlassung der zukünftigen Landärztinnen und Landärzte und ihrer Familien Sorge zu tragen.”  

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Rechte der Lehrbeauftragten an Hochschulen in Sachsen stärken

Die Lehrbeauftragten der Musikhochschulen fordern in einer Petition die faire Vergütung sowie Anerkennung der wichtigen Leistungen der Lehrbeauftragten an sächsischen Kunst- und Musikhochschulen. Damit zielen sie auf die anstehende Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes ab. Hier mein Redebeitrag zum Thema aus dem Juli-Plenum zum Nachlesen.

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Landarztgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Nur ein Instrument zur Sicherung der ärztlichen Versorgung

Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hat gestern eine Reihe von Sachverständigen zum Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen angehört. Mit dem sogenannten “Sächsischen Landarztgesetz” soll eine Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des NC-Regimes für das Studium der Humanmedizin gewonnen werden.

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