Pressemitteilung
Claudia Maicher
Datum: 12.01.2021
Dresden. Anlässlich der Unterzeichnung der Neufassung des MDR-Staatsvertrages durch den Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Die langwierigen Verhandlungen in den vergangenen Jahren haben sich gelohnt. Wir haben jetzt einen Durchbruch erzielt, mit dem der MDR eine tragfähige, moderne und verfassungskonforme Grundlage erhält.”
“Einer der wichtigsten Punkte der Modernisierung betrifft die Besetzung des MDR-Rundfunkrates. Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag im Jahr 2014 Rechnung zu tragen, wird der Anteil der staatsnahen Mitglieder auf höchstens ein Drittel begrenzt. Doch die Aufsicht über die Drei-Länder-Anstalt wird nicht nur staatsferner, sondern bildet auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen besser ab. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den BÜNDNISGRÜNEN Medienpolitikerinnen in Thüringen und Sachsen-Anhalt immer wieder stark gemacht. Wir BÜNDNISGRÜNEN in Sachsen haben dieses zentrale Ziel im Koalitionsvertrag mit CDU und SPD verankert.”
Dazu betont Maicher: “In den fast 30 Jahren seit Gründung des MDR hat sich die Gesellschaft deutlich verändert. Im neuen Rundfunkrat, der sich im Dezember 2021 konstituiert, erhalten nun beispielsweise auch Verbände von Migrantinnen und Migranten, von LSBTIQ* und für Klima- und Umweltschutz jeweils einen festen Sitz. Sie bekommen damit eine verlässliche Stimme, wenn es um die Aufsicht über das Programm des MDR und seine Weiterentwicklung geht. Außerdem sorgen die Begrenzung der Dauer der Entsendungen aus den verschiedenen Gruppen und ein Rotationsmodell für eine regelmäßige personelle Erneuerung. Auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des MDR wird endlich verbessert.”
Weitere Informationen:
Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages wird am kommenden Montag, dem 18. Januar 2021, eine Anhörung von Sachverständigen zum Staatsvertrag durchführen. Er soll am 1. Juni 2021 in Kraft treten.
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