Pressemitteilung
Dresden. In seiner heutigen Sitzung hat der Sächsische Landtag das novellierte Kitagesetz (Drs 7/13483) beschlossen. Dazu legten die Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD einen Entschließungsantrag vor (Drs 7/13571).
Für Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ist das ein guter Tag:
“Ich freue mich sehr, dass wir am heutigen Internationalen Kindertag das neue Kitagesetz verabschiedet haben. Mit der Novelle ebnen wir den Weg für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder. Wir setzen im Interesse der Jüngsten unseren Weg fort, beständig in die Qualität der Kindertagesbetreuung und deren Weiterentwicklung zu investieren.”
“Mit dem neuen Kitagesetz schaffen wir eine Personalreserve, damit die Einrichtungen auch auf kurzfristige Ausfälle besser reagieren können: 1.000 zusätzliche Fachkräfte sind vorgesehen, das sind rechnerisch 13 Wochenarbeitsstunden je Einrichtung und damit eine spürbare Entlastung. Dafür steigt der Landeszuschuss insgesamt um 418 Euro und beträgt ab 1. August 3.455 Euro pro Jahr und Kind. Das ist der größte Sprung seit Jahren.”
Weiterhin betont Melcher: “Mit dem neuen Kitagesetz stärken wir Kitas als Bildungsorte. Wir schärfen den Bildungsauftrag und erhöhen die Verbindlichkeit des Bildungsplans als Grundlage der pädagogischen Arbeit. Außerdem verankern wir die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung als Regelfall im Gesetz. So wird Inklusion Ziel und Aufgabe aller Einrichtungen.”
“Selbstverständlich profitiert auch der Hort von den Qualitätsmaßnahmen. Die Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot wird im Gesetz durchgängig mitgedacht und adressiert. Die Anerkennung der Früherkennungsuntersuchungen als Nachweis der ‚Kita-Tauglichkeit‘ schafft eine echte zeitliche und finanzielle Entlastung für Familien und Kinderarztpraxen. Bürokratie wird abgebaut, Prävention wird gestärkt.“
Abschließend resümiert Melcher: „Wir sind auf einem langen Weg schon ein gutes Stück vorangekommen: Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung haben wir den Landeszuschuss um 84 Prozent erhöht, die Personalschlüssel in Krippe und Kita verbessert, die Vor- und Nachbereitungszeit gesetzlich verankert, Praxisanleitung und berufsbegleitende Ausbildung gefördert. Das neue Kitagesetz ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, aber doch ein weiterer Meilenstein. Die nächste Herausforderung wird es sein, trotz sinkender Kinderzahlen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas zu halten und die sogenannte ‘demografische Rendite’ in ein pädagogisches Plus zu verwandeln.”
Weitere Informationen:
>> Webseite: “Für einen guten Start – Das Kitagesetz in Sachsen”
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