Kita-Gesetz – BÜNDNISGRÜNE: Novelle schärft den Bildungsauftrag sächsischer Kitas

Pressemitteilung

Dresden. Die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben einen Entwurf für eine Novelle des Kita-Gesetzes (Drs 7/12227) vorgelegt und heute im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anhörung dazu beantragt. Außerdem hat der Ausschuss abschließend über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung der Zahn- und Mundgesundheit im Kindesalter (Drs 7/10340) beraten und dem Landtag die Zustimmung empfohlen.

Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Kitas leisten einen wichtigen Beitrag für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder. Wir wollen im Interesse der Kleinsten weiterhin vor allem in die Qualität der Einrichtungen investieren. Deshalb haben wir als Koalition eine Kita-Gesetz-Novelle vorgelegt. Mit dieser wollen wir die personelle Ausstattung in den Kitas verbessern und den Landeszuschuss in zwei Schritten erhöhen. Die Novellierung des Kita-Gesetzes haben wir koalitionsintern bereits parallel zu den Haushaltsverhandlungen vorbereitet und im Doppelhaushalt 2023/24 mit finanziellen Mitteln untersetzt.”

“Um die Kommunen von gestiegenen Betriebskosten zu entlasten, erhöhen wir den Landeszuschuss für Kitas rückwirkend zum 1. Januar um 200 Euro. Das schafft auch Handlungsspielraum in den Gemeinden, um gestiegene Kosten nicht allein durch Erhöhung der Elternbeiträge zu kompensieren. Ab dem 1. August diesen Jahres steigt der Landeszuschuss um weitere 218 Euro pro Kind und Jahr. So können 1.000 zusätzliche Fachkräfte in sächsischen Kindertageseinrichtungen eingestellt werden – das sind rechnerisch 13 Wochenarbeitsstunden je Einrichtung und damit eine spürbare Entlastung!”

“Wir schärfen mit der Novellierung des Kita-Gesetzes auch den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. So wird es beispielsweise künftig explizite Aufgabe der Einrichtungen sein, die Kinder zu einer gesunden Lebensführung zu befähigen und bei der Entwicklung eines Gesundheitsbewusstseins zu begleiten. Außerdem erhöhen wir die Verbindlichkeit des Sächsischen Bildungsplans als Grundlage für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung. Wir verankern zudem Inklusion im Gesetz, definieren Schulvorbereitung als längerfristige, ganzheitliche Aufgabe und machen Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen verbindlicher.”

Zum Thema Zahn- und Mundgesundheit ergänzt Melcher:

“Gesunde Zähne sind wichtig für ein gesundes Aufwachsen. Eine gute Zahn- und Mundgesundheit befördert zugleich Bildungsgerechtigkeit, denn sie ist Voraussetzung für einen störungsfreien Spracherwerb und prägt Bildungsbiografien von Kindern. Die Sachverständigen-Anhörung im Oktober vergangenen Jahres hat eindrücklich gezeigt, welch wichtige Rolle den Kindertageseinrichtungen dabei zukommt. Gerade Kinder, die in schwierigen sozialen Lagen oder in bildungsfernen Haushalten aufwachsen und die tägliche Zahnpflege nicht im häuslichen Umfeld erleben, sollten diese in der Kita erlernen. So werden soziale Ungleichheiten ausgeglichen. Ich freue mich deshalb, dass sowohl der mitberatende Sozialausschuss als auch der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen hat. Wir werden das Thema auch explizit im novellierten Kita-Gesetz berücksichtigen.”

Weitere Informationen:

Der Ausschuss für Schule und Bildung hat heute beschlossen, die Sachverständigen-Anhörung zur Novellierung des Kita-Gesetzes am Freitag, den 3. März 2023, um 10 Uhr durchzuführen.

>> Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs 7/10340

>> Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung zum Antrag Drs 7/10340 vom 14.10.2022

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