Pressemitteilung
Dresden. Der Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtages hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und dabei insbesondere mit den Elternbeiträgen befasst.
Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Wir BÜNDNISGRÜNE haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen von CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das Kitagesetz zu novellieren, insbesondere mit Blick auf Finanzierung, Qualitätssicherung und Elternmitwirkung. Daran halten wir fest. Wir müssen jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass sich Zeitplan und Handlungsspielraum aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges verändert haben. Deshalb gilt es, in den anstehenden Haushaltsverhandlungen und bei weiteren Gesetzesänderungen ehrlich zu diskutieren, was möglich ist – etwa bei der Anrechnung von Fehlzeiten des Kita-Personals auf den Personalschlüssel.”
“Für uns BÜNDNISGRÜNE ist die Verzahnung von Fachkräftegewinnung und Qualitätsentwicklung zentral. Nur wenn es uns gelingt, qualifiziertes pädagogisches Personal in ausreichender Zahl zu gewinnen, können die Kitas weiterhin gute Arbeit leisten. Mit dem von uns gesetzlich verankerten Fachkräftemonitoring haben wir hierbei einen ersten wichtigen Schritt getan. Außerdem ist es uns gelungen, zusätzliche Mittel zur Förderung von Kitas mit besonderen Bedarfen bereitzustellen.”
“Auch zukünftig wollen wir am hohen Qualifikationsniveau des Kita-Personals festhalten. Es ist uns wichtig, mehr Zugänge zum Erzieher*innen-Beruf zu schaffen und das Bewerber*innen-Potenzial auszuschöpfen: etwa durch die Ausweitung der berufsbegleitenden Ausbildung, einer vereinfachten Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie der Gewinnung von mehr männlichen und akademisch qualifizierten Fachkräften.”
Abschließend erklärt Melcher: “Wir setzen uns weiterhin für eine Anhebung und Dynamisierung des Landeszuschusses ein. Eine Differenzierung nach Einrichtungsart halten wir dabei für sehr sinnvoll, denn ein Krippenplatz ist im Unterhalt deutlich teurer als ein Platz im Hort. In der heutigen Anhörung wurde deutlich, dass eine finanzielle Entlastung der Kommunen wie auch der Eltern geboten ist. In einem ersten Schritt sollten wir dabei eine landeseinheitliche Regelung zu Voraussetzungen und Umfang der Befreiung von Elternbeiträgen diskutieren. Im Rahmen der Kitagesetz-Novelle gehört die Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung insgesamt auf den Prüfstand. Ziel ist und bleibt eine faire Lastenverteilung zwischen Land, Kommunen und Eltern – im Interesse einer hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung der Jüngsten.”



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