Bildungshaushalt 2021/22 – Melcher: Ein wichtiger Schritt, um die beste Bildung für alle zu ermöglichen

Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz 2021/22 – HG 2021/22)“ – Einzelplan 05 Staatsministerium für Kultus

30. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 19.05.2021, TOP 1.4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Kultusbereich bewirtschaftet ein gutes Fünftel des Gesamtetats des Freistaates Sachsen. Im Entwurf wurde für 2021 mit Gesamtausgaben von rund 4,6 Milliarden Euro geplant, für 2022 mit 4,8 Milliarden. Die Rahmenbedingungen für diesen Haushalt sind äußerst schwierig. Ich bin deshalb erleichtert und froh, dass trotz allem nicht der Rotstift angesetzt wurde. Dafür möchte ich mich beim Kultusminister und seinem Haus ausdrücklich bedanken.

Es ist gelungen, die Inklusionsassistenten und Praxisberaterinnen trotz auslaufender ESF-Finanzierung weiterzuführen. Das Produktive Lernen für abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut. Das Gesundheitsmanagement an sächsischen Schulen wird gestärkt.

Gleichzeitig findet unsere bisherige Arbeit als Koalition Niederschlag im Entwurf. Das Fachkräftemonitoring für Kita-Personal findet sich darin ebenso wie die Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger. Die Schulassistenz ist künftig fester Bestandteil des schulischen Alltags und des Haushalts. Auch für den Start der ersten Gemeinschaftsschulen ist – zumindest haushaltstechnisch – alles vorbereitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Haushalt ist in Zahlen gegossene Politik. Für uns als Koalition hat der Bildungsbereich – von Kita über Schule bis Weiterbildung – hohe Priorität. Deshalb haben wir mit unseren Änderungsanträgen bestehende Ansätze untermauert und, wo aus unserer Sicht notwendig, zusätzliche Mittel veranschlagt. Richtschnur war und bleibt der Koalitionsvertrag. Lassen Sie mich einige Vorhaben herausgreifen.

Wir wollen Kitas und Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt unterstützen. Denn Bildungseinrichtungen arbeiten unter unterschiedlichen Bedingungen. Das war schon vor Corona so und es hat sich durch Corona weiter verstärkt. Wir haben deshalb Geld im Haushalt vorgesehen, um ein Konzept für einen Sozialindex erstellen zu können. Auf dieser Basis wollen wir anschließend Ressourcen, auch zusätzliche, dorthin lenken, wo sie gebraucht werden – damit alle Kinder und Jugendliche beste Bildungschancen haben.

Wir haben außerdem vereinbart, im Kultusministerium eine Ombudsstelle Antidiskriminierung zu schaffen. Wir wollen ein schulisches Umfeld, in dem sich jede und jeder wohl fühlt und gut lernen kann. Dennoch gehören Diskriminierung und Ausgrenzung für Schülerinnen wie Lehrer leider oft zum Alltag. Wir wollen Betroffene von Diskriminierung nicht mit dem Gefühl der Hilflosigkeit alleine lassen. Wir richten deshalb eine zentrale Anlaufstelle ein, an die sie sich wenden können.

Ich freue mich weiterhin sehr über die Stärkung der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Seit einigen Jahren sind Eine-Welt-Promoterinnen an sächsischen Schulen unterwegs. Dabei übersteigen die Anfragen das Angebot bei Weitem. Wir richten deshalb einen BNE-Kleinprojektefonds ein, damit auch weitere Nicht-Regierungs-Organisationen BNE-Maßnahmen umsetzen können. Neben den Bereichen Umwelt und Wirtschaft sollen soziale und globale Zusammenhänge stärker beleuchtet werden, etwa zum besseren Verständnis globaler Pandemien.

Wir werden die Schulentwicklung stärken und Gemeinschaftsschulen fachlich begleiten. Die Kofinanzierung aus Landesmitteln für die Dienstlaptops der Lehrerinnen und Lehrer ist ebenso abgesichert wie die Einrichtung einer Servicestelle Ganztag. Praxisanleiterinnen und -anleiter werden, dank Landesmitteln, künftig auch im Hort für zwei Stunden pro Woche und Praktikant vom Gruppendienst freigestellt. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte FSJ Pädagogik für Kitas kommt ebenso wie das Fortbildungs- und Supervisionsprogramm zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Kita-Personal.

Werfen wir einen Blick auf den investiven Bereich. Hier konnten wir das Neubewilligungsvolumen von 57 Millionen auf 197 Millionen Euro erhöhen. Das sind gewaltige Summen, sie sind aber auch notwendig. Allein die Stadt Leipzig beziffert ihren Investitionsbedarf im Doppelhaushalt 2021/22 mit 366 Millionen Euro. Unter Abzug geplanter Eigen- und Bundesmittel verbleiben noch immer 142 Millionen Euro. Trotz deutlich erhöhtem Budget wird uns die Diskussion um den Mitteleinsatz also erhalten bleiben. Und um einen Irrglauben auszuräumen: Sofern ein Schulträger den Einbau von Luftfilteranlagen beabsichtigt, sind diese Ausgaben grundsätzlich förderfähig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nein, wir konnten nicht alles umsetzen, was wir uns vorgenommen haben. Das gilt etwa für die Anrechnung von Fehlzeiten der Kita-Fachkräfte auf den Personalschlüssel, aber auch für den Ausbau der Schulassistenz mit eigenen Stellen im Haushalt. Ja, diese Fehlstellen sind schmerzlich. Angesichts der Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt aufgestellt wurde, sind Fehlstellen aber unvermeidlich. Unsere Vorhaben sind damit keinesfalls obsolet. Wir werden weiter daran arbeiten, beste Bildung für alle zu ermöglichen und niemanden zurückzulassen – im nächsten Haushalt und darüber hinaus.

Vielen Dank.

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