Pressemitteilung
Dresden. Zum Schuljahresstart 2024/25 kommentiert Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Der Lehrkräftemangel ist nicht überwunden. Zwar wecken die Einstellungszahlen leise Hoffnung auf Linderung, dies jedoch nur punktuell: So gab es erfreulich viele Einstellungen für die Grundschulen und viele Bewerbungen aus anderen Bundesländern. Dennoch wird an vielen Schulen im gesamten Freistaat auch im neuen Schuljahr Unterrichtsausfall an der Tagesordnung sein. Offenbar fruchten die bisher ergriffenen Maßnahmen noch nicht im notwendigen Umfang. Deshalb dürfen wir in unseren Bemühungen jetzt nicht nachlassen! Insbesondere müssen wir die Lehrkräftebildung weiter regionalisieren, Lehrkräfte wirksam entlasten und multiprofessionelle Teams an den Schulen ausbauen.”
“Noch immer verlieren wir zu viele Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, trotz Einstiegsqualifizierung und trotz des hohen Bedarfs. Damit wir mehr Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger halten können, braucht es eine bessere Beratung, Begleitung und Qualifizierung. Berichte von Physikern, denen das Landesamt für Schule und Bildung abspricht, Mathematik unterrichten zu können, machen mich fassungslos. Das muss besser gehen!”
Außerdem betont Melcher: “Ich halte die Entscheidung für fatal, Schülerinnen und Schüler künftig schlechter zu bewerten, wenn sie eine geschlechtergerechte Schreibweise mit Sonderzeichen verwenden. Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen derartige Verbote ab. Die Verunsicherung an den Schulen ist bereits hoch. Jetzt wird der Druck auf die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere schulische Personal noch weiter erhöht. Natürlich sind Schulen an das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung gebunden. Gleichzeitig entwickelt sich Sprache weiter. Diese Entwicklung trägt dazu bei, Diskriminierungen abzubauen und Gleichstellung zu fördern. Sprache hat die Macht, alle sichtbar zu machen – anstatt sie nur ‚mitzumeinen‘. Deshalb unterstützen wir eine Klärung der Zulässigkeit des Erlasses des Kultusministerium aus dem Vorjahr, im Zweifelsfall auch auf dem Rechtsweg.”
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