Pressemitteilung
Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, die Staatsregierung mit der Entwicklung eines Handlungskonzepts zur Lehrkräftesicherung in den Fächern Musik und Kunst zu beauftragen. Anlass für die Plenardebatte war ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD (Drs 7/16133).
Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Kunst und Musik gehören mit der gleichen Selbstverständlichkeit auf den Stundenplan wie Mathematik oder Deutsch. Dennoch sind die musisch-künstlerischen Fächer häufiger als andere von Unterrichtsausfall oder fachfremder Vertretung betroffen. Die Einstufung als ‚Neben-‘ oder ‚Randfächer‘ wird ihrer Bedeutung für die Allgemeinbildung und Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen keinesfalls gerecht.”
“Die musisch-künstlerischen Fächer teilen ein Spezifikum: Es kommen häufig sogenannte ‚Ein-Fach-Lehrkräfte‘ oder ‚Doppelfach-Musik-Lehrkräfte‘ zum Einsatz. Diese haben an Kunst- oder Musikhochschulen studiert und werden in der Schule entsprechend nur in diesem einen Fach eingesetzt. Oftmals kommen weitere Tätigkeitsfelder oder berufliche Standbeine hinzu: eine Teilzeitbeschäftigung an einer Musik- oder Jugendkunstschule, die Leitung des Schulchors oder die Arbeit als Kirchenmusikerin. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen verbessern, etwa durch die Option auf Teilzeitanstellung im Schuldienst bei gleichzeitiger Anstellung an einer Musikschule oder durch ein Referendariat von Doppelfach-Musik-Studierenden an allgemeinbildenden Schulen. Darauf zielt das von uns geforderte Handlungskonzept.”
Abschließend betont Melcher: “Wir wollen den Lehrkräftemangel in Musik und Kunst lindern, ohne die personellen Bedarfe von Musik- oder Jugendkunstschulen oder anderer Einsatzbereiche künstlerischen Personals zu ignorieren. Wenn man es klug anstellt und flexible Lösungen zulässt, ist die Einstellung von Ein-Fach- bzw. Doppelfach-Musik-Lehrkräften ein Gewinn für alle Seiten: für die Schulen, für die außerschulischen Einrichtungen und Betätigungsfelder von Musikerinnen und Künstlern und für die musisch-künstlerischen Fach- bzw. Lehrkräfte selbst.”
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