Pressemitteilung
Dresden. Anlässlich des “Landesstreiks” vor der dritten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder und vor dem Hintergrund der neuen Kenndaten zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2023/24 kommentiert Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer allgemeinen Lohnerhöhung sind völlig legitim. Der Lehrkräftemangel ist nach wie vor dramatisch, viele Lehrerinnen und Lehrer arbeiten am Limit. Längst gibt es einen harten Wettbewerb um den pädagogischen Nachwuchs. Die in den Verhandlungen vorgebrachten Forderungen orientieren sich in ihrer Höhe an den zuletzt erreichten Tarifabschlüssen, etwa für die Beschäftigten von Bund und Kommunen.”
Wir BÜNDNISGRÜNE fordern:
- “Die Bezahlung der weiteren Fachkräfte an Schulen muss Thema in der aktuellen Tarifrunde werden. Wir unterstützen daher die Forderung der Gewerkschaften nach Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder nach dem Vorbild der Kommunalbeschäftigten. Davon würden etwa die Schulassistentinnen und -assistenten, aber auch die Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht profitieren. Der Freistaat sollte als Arbeitgeber ein großes Interesse daran haben, auch die unverzichtbar gewordene Arbeit dieser Beschäftigten angemessen zu vergüten.”
- “Die Einrechnung von Assistenzen bei der Unterrichtsabsicherung ist aus unserer Sicht problematisch, da diese selbst gar keinen eigenständigen Unterricht erteilen dürfen. Aus Gründen der Transparenz und der Ehrlichkeit muss die Zahl der benötigten Lehrkräfte weiterhin die zentrale Kennzahl bleiben, um den Lehrkräftemangel zu beziffern. Hier steht unverändert eine Lücke von über 1.000 Vollzeitäquivalenten zu Buche.”
- “Das Gebot der Transparenz gilt auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts 2025/26: Assistenz- und Unterstützungspersonal an Schulen müssen endlich auf eigenen Stellen geführt werden statt auf nicht besetzten Stellen für Lehrkräfte. Zudem muss die Zahl der Lehrkräftestellen den Bedarf entsprechend der aktuellen Lehrkräftebedarfsprognose abbilden – und nicht die Erwartungen des Finanzministers an mögliche Einstellungen. Nur so ist der Rahmen klar und damit die Grundlage geschaffen für die nachfolgenden Einstellungsrunden.”



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