Pressemitteilung
Dresden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzentwurf für ein neues Hochschulgesetz dem Sächsischen Landtag zum Beschluss empfohlen. In diesem Zuge wurde auch über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abgestimmt, der wichtige weitere Punkte der Anhörung aufnimmt. Das Gesetz soll das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2013 ablösen und die Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen in vielfältiger Hinsicht modernisieren.
Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
“Der Entwurf aus dem Wissenschaftsministerium enthielt bereits viele Innovationen. Doch die Anhörung hat gezeigt, dass es auch in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf gab. Darauf reagieren wir als Koalition. Ich bin froh, dass wir uns nach konstruktiven Gesprächen auf viele wichtige Änderungen verständigen konnten – darunter einige, die uns als BÜNDNISGRÜNE besonders wichtig waren.”
“Wir BÜNDNISGRÜNE haben ein besonderes Augenmerk auf den Diskriminierungsschutz gelegt. Uns gelingt es nun endlich, die Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Studierende zu schließen. Damit setzen wir eine langjährige Forderung nicht nur von der Studierendenschaft, sondern auch von uns BÜNDNISGRÜNEN um. Ebenso sollen die Hochschulen die Möglichkeit bekommen, Beauftragte für Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen einzurichten. Nicht zuletzt müssen Promotionsordnungen zukünftig Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit enthalten.”
Claudia Maicher ergänzt: “Der Studienerfolg muss immer eine zentrale Zielsetzung unseres Hochschulgesetzes sein. Darum haben wir beschlossen, dass nun die Möglichkeiten für eine Orientierungsphase zu Beginn des Studiums geschaffen wird. So können Studienanfängerinnen und -anfänger mehrere Fächer erproben und sich schließlich für jenes entscheiden, was ihnen am meisten zusagt. Zudem erweitern wir die Experimentierklausel der Hochschulen: Diese können nun in Reformstudiengängen von der bisher geltenden maximalen Anzahl von Prüfungsversuchen abweichen. Das ist nicht nur eine wichtige Maßnahme gegen Prüfungsstress und psychische Belastungen im Studium, es ist auch ein entscheidender Fortschritt für die Hochschulautonomie.”
“Nicht nur verpflichten wir die Hochschulen, viel mehr im Sinne von Nachhaltigkeit und Kampf gegen die Klimakrise. Wir reagieren auch auf die bundesweite Diskussion um Karrierewege in der Wissenschaft und schaffen nun endlich ‘Dauerstellen für Daueraufgaben‘. Mit dieser grundlegenden Reform schaffen wir im Ländervergleich ein sehr modernes Hochschulgesetz. Es wird Studierenden, Lehrenden und der Wissenschaft beste Voraussetzungen liefern, um ihr Potenzial in Forschung, Lehre und Studium auszuschöpfen und Sachsens Position als wichtigen Forschungsstandort weiter zu untermauern.”
Weitere Informationen:
Nach Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus wird der Sächsische Landtag in seiner nächsten Sitzung über den Gesetzesentwurf und die Änderungen abstimmen.
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