Kitagesetz-Novelle – BÜNDNISGRÜNE: Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird Regelfall

Pressemitteilung

Dresden. In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags abschließend über die Novelle des Kitagesetzes beraten. Im Ergebnis der Anhörung vom 3. März dieses Jahres haben die Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD weiteren Änderungsbedarf am Gesetz identifiziert und einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, der mehrheitlich vom Ausschuss beschlossen wurde.

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erläutert:

“Das novellierte Kitagesetz ist ein weiterer Schritt zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Sachsen. In der Anhörung hoben die Sachverständigen vor allem die Verbesserung der personellen Ausstattung durch die Gesetzesnovelle, die Gleichstellung der Kindertagespflege und die Konkretisierung des Bildungsauftrags positiv hervor. Wir BÜNDNISGRÜNE haben aber auch die kritischen Töne der Sachverständigen wahrgenommen. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen konnten wir dem aufgezeigten Nachbesserungsbedarf in Form eines Änderungsantrags umfassend Rechnung tragen.”

“Besonders kritisch wurde das Thema Inklusion diskutiert. Mit dem Änderungsantrag ist es uns gelungen, die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen als Regelfall im Gesetz zu verankern. Damit wird Inklusion Ziel und Aufgabe aller Einrichtungen. Nun müssen wir weiter daran arbeiten, die personelle Ausstattung von Kitas zu verbessern und multiprofessionelle Teams zu stärken. Die Ausweisung einer Personalreserve im novellierten Kitagesetz leistet dazu einen Beitrag.”

Weiterhin betont Melcher: “Ziel der Novelle ist es auch, die Elternmitwirkung in den Einrichtungen zu stärken. Mit dem Änderungsantrag stellen wir klar, dass ein gemeinsamer Elternbeirat mehrerer Einrichtungen eines Trägers als zusätzliches Gremium gebildet werden kann, dieser die Elternbeiräte in den jeweiligen Einrichtungen aber nicht ersetzt.”

“Die Anerkennung der Früherkennungsuntersuchungen der Kinder als Nachweis der sogenannten ‚Kita-Tauglichkeit‘ ist eine wichtige zeitliche und finanzielle Entlastung für Familien und Kinderarztpraxen. Der Arztbesuch im Vorfeld der Aufnahme in einer Einrichtung kann entfallen, wenn die Teilnahme an der letzten altersangemessenen Früherkennungsuntersuchung nachgewiesen wird. Damit wird Bürokratie abgebaut, die Prävention hingegen gestärkt. Analog zum Schulgesetz sind die Eltern nunmehr verpflichtet, der Kita bzw. der Kindertagespflegeperson betreuungsrelevante Informationen mitzuteilen, etwa Unverträglichkeiten oder Allergien.”

Weitere Informationen:

Am kommenden Mittwoch wird sich der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss abschließend mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befassen, ehe der Landtag in den Plenarsitzungen am 31. Mai bzw. 1. Juni final über den Gesetzentwurf entscheidet. Dazu werden die Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD auch noch einen Entschließungsantrag vorlegen.

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