Anhörung Schülerfirmen – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und beruflichen Orientierung

Pressemitteilung

Dresden. Heute fand im Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags eine öffentliche Anhörung zum Thema Schülerfirmen statt. Anlass war ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD (Drs 7/12870).

Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Schülerfirmen schaffen einen Mehrwert in vielerlei Hinsicht. Für die Schülerinnen und Schüler trägt das Engagement in Schülerfirmen zur beruflichen Orientierung bei. Darüber hinaus leisten Schülerfimen einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, gerade mit Blick auf Schlüsselkompetenzen. Zudem werden ökonomische Kompetenzen geschult, von Marktanalyse über Finanzen und Buchhaltung bis hin zu Marketing. Unternehmerisches Denken und Handeln weckt nicht zuletzt den Gründergeist der Schülerinnen und Schüler.”

Die Vorsitzende des LandesSchülerRates, Lilly Härtig, betonte in der Anhörung, dass Schülerfirmen auch eine Partizipationsform darstellen und somit Gelegenheit zur Beteiligung schaffen. Stephanie Düker, Projektleiterin von “Schülergenossenschaften – nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln” des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V., betonte daran anknüpfend das demokratische Element von Schülergenossenschaften gegenüber anderen Unternehmensformen. Alle Schülerinnen und Schüler sind dabei Mitglieder der Genossenschaft und können entsprechend den Vorstand eigenständig wählen.

Christin Melcher bilanziert nach der Anhörung: “Die Sachverständigen haben heute viele Bedingungen und Hürden für die Gründung und den Betrieb von Schülerfirmen benannt. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist wichtig, dass das Engagement der jungen Menschen sichtbar gemacht und gewürdigt wird. Die Dokumentation im Berufswahlpass ist ein Anfang, ein Vermerk im Zeugnis wäre besser. Außerdem braucht es eine Verbesserung der Datenlage zu Schülerfirmen und unbedingt auch eine Klärung beim Umsatzsteuerrecht. Bis 2025 gilt zwar eine Übergangsfrist, jedoch ist im Anschluss eine Sonderregelung für Schülerfirmen sehr wichtig, die diese zumindest nicht schlechter stellt als Kleinunternehmen. Alle Sachverständigen warben für breite Unterstützung: Fachliche Expertise und außerschulische Partner, etwa aus der regionalen Wirtschaft, sind für die engagierten Schülerinnen und Schüler ebenso wichtig wie für die begleitenden Lehrkräfte. Der Austausch zwischen Schülerfirmen und das Denken in Netzwerken befördern und unterstützen das Engagement, Gleiches gilt für die Unterstützung durch die Schulleitung.”

Weitere Informationen:

>> Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs 7/12870

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