Pressemitteilung
Dresden. Im Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtages fand heute eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Kita-Gesetzes (Drs 7/12227) statt.
Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Mit dem neuen Kitagesetz ebnen wir den Weg für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder. Die Sachverständigen haben mehrheitlich bestätigt, dass die Novelle ein Schritt in die richtige Richtung ist. Bereits in den vergangenen Jahren wurde der Personalschlüssel sukzessive verbessert, Vor- und Nachbereitungszeiten wurden gesetzlich verankert und die Praxisbegleitung sowie die berufsbegleitende Ausbildung werden gefördert. Diesen Weg setzen wir mit dem novellierten Kita-Gesetz fort.”
In der Anhörung hoben die Sachverständigen vor allem die Verbesserung der personellen Ausstattung durch die Gesetzesnovelle, die Gleichstellung der Kindertagespflege und die Konkretisierung des Bildungsauftrags positiv hervor. Auch der explizite Einbezug des Hortes wurde von den Expertinnen und Experten durchweg begrüßt.
Kritisch äußersten sich die Sachverständigen insbesondere zum Thema Inklusion. Bianca Bretschneider, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Känguru Kindertagesstätten GmbH aus Leipzig, plädierte eindringlich für eine inklusive Kita und monierte die Regelungen im Gesetz, die Inklusion behindern. Damit würde das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes nur unzureichend umgesetzt, da dieses der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen Vorrang einräumt gegenüber einer heilpädagogischen Betreuung. Inklusion müsse als verbindliche Handlungsanweisung ins Gesetz aufgenommen werden. Auch weitere Sachverständige, etwa Prof. Dr. Andrea Eckhardt von der Hochschule Zittau/Görlitz, drängten darauf, eine ganzheitliche Lesart von Inklusion im Gesetz zu verankern.
Christin Melcher bilanziert nach der Anhörung: “Wir BÜNDNISGRÜNE werden die Hinweise der Sachverständigen aufgreifen und gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen prüfen, was davon wir im Gesetzentwurf noch aufnehmen sollten. Gerade beim Thema Inklusion sehen wir nach den heutigen Ausführungen Nachbesserungsbedarf.”
“Weitgehend Einigkeit bestand darin, dass die weitere qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung nur schrittweise gelingen kann. Große Sprünge sind aufgrund finanzieller Grenzen, aber auch aufgrund des Fachkräftemangels kaum möglich.”
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