Pressemitteilung
Dresden. Im Sächsischen Landtag sind heute der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zusammengekommen, um über die neue Corona-Schutz-Verordnung zu beraten.
Zum Bereich Schule und Kita erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Orte, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb sind nach wie vor Schutzmaßnahmen notwendig – auch weitgehendere als in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen es deshalb, dass an einer regelmäßigen Testung von Schülerinnen und Schülern festgehalten und die Frequenz bei Verdachtsfällen erhöht wird.”
“Wir plädieren weiterhin für das Tragen der Masken, auch im Unterricht. Sie schützen nicht nur die Person selbst, sondern vor allem auch andere. Eine schrittweise Abschaffung der Maskenpflicht erachten wir derzeit für verfrüht.”
“Kritisch sehen wir die Wiedereinführung der Präsenzpflicht zum jetzigen Zeitpunkt. Gerade sogenannte ‘Schattenkinder’ sind einer enormen Belastung ausgesetzt, wenn Familienangehörige durch eine mögliche Infektion stark gefährdet werden. Wir unterstützen deshalb individuelle Lösungen vor Ort, um die gesundheitlichen und psychischen Belastungen zu verringern.”
“Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen, dass es endlich eine Perspektive für Klassenfahrten gibt. Gerade nach den langen Monaten der Pandemie sind solche Fahrten ein wichtiger Impuls für das Klassenklima und den sozialen Zusammenhalt.”
Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt:
“Die Maßnahmen des Basisschutzes, insbesondere die Regelungen zur Maskenpficht im Innenraum, stellen weiterhin eine sinnvolle und notwendige Regelung dar. Die neue Corona-Schutz-Verordnung setzt im dritten Pandemiejahr sehr maßvolle Standards zum Leben mit der Pandemie. Die Beibehaltung der Bettengrenzen in den Krankenhäusern ist dabei von großer Bedeutung: Bis zur Belastungsgrenze ist eine Öffnung zu verantworten, darüber hinaus müssen wir wieder über Einschränkungen entscheiden.”
“Die derzeitige Infektionswelle verläuft deutlich milder als die Vorgänger. Mit Blick auf den Herbst müssen wir aber weiter Vorsicht walten lassen und weiter für das Impfen werben, damit für Menschen mit Vorerkrankungen nicht der dritte Winter in Isolation bevorsteht und wir weitere Einschränkungen verhindern können.”
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