Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe – BÜNDNISGRÜNE: Wir steigern die Attraktivität der Ausbildung

Pressemitteilung

Melcher: Das Schulgeld ist nicht mehr zeitgemäß und verkennt den dringenden Bedarf

Dresden. In der 25. Sitzung des Sächsischen Landtags wurde am Abend ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD beschlossen, der die Schulgeldbefreiung für Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen zum Ziel hat.

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, freut sich über diesen Beschluss:

“Angesichts des enormen Fachkräftemangels darf es keine finanziell bedingten Zugangshürden bei der Ausbildung geben. Vielmehr muss die Ausbildung attraktiver werden. Ich bin sicher, dass wir durch die Schulgeldfreiheit einen wichtigen Anreiz schaffen, eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen aufzunehmen.”

“Wir brauchen mehr qualifizierte Fachkräfte. Das gilt im sozialen und pädagogischen Bereich ebenso wie im Gesundheitswesen. Viele Berufe in diesem Feld – von der Erzieherin über Ergo- bis Physiotherapeuten – werden jedoch in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. In der Regel fällt für die Auszubildenden dabei ein Schulgeld an. Das ist nicht mehr zeitgemäß und verkennt den dringenden Bedarf.”

“Klar ist: Der Freistaat Sachsen geht damit in Vorleistung. Zwar hat der Bund die Abschaffung des Schulgelds in den Gesundheitsfachberufen in Aussicht gestellt. Allerdings wurden bisher keine entsprechenden Regelungen verabschiedet. Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, junge Menschen für eine Ausbildung im Gesundheitswesen zu gewinnen. Deshalb ist es folgerichtig und konsequent, dass Sachsen hier vorangeht – was den Bund nicht von der Verantwortung entbindet, hier wie versprochen tätig zu werden.

Erfreulich ist das vorgesehene schlanke, unbürokratische Verfahren. Die positiven Erfahrungen mit der Zuweisung an die Träger, wie bei den angehenden Erzieherinnen und Heilerziehungspflegern, werden genutzt und analog auf die Gesundheitsfachberufe übertragen. Das Geld wird in Form einer Pauschale an die Schulträger einmalig pro Schuljahr ausgezahlt. Das erspart viele Seiten Antragsformulare, Zeit und Nerven. Der Austausch zwischen Sozial- und Kultusministerium war hierzu ausgesprochen zielorientiert und effektiv. Über das Ergebnis freue ich mich außerordentlich.”

>> Rede von Christin Melcher zum Tagesordnungspunkt

Hintergrund:

>> Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD “Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe herstellen” (Drs 7/5795)

Nachdem in Sachsen mit dem “Bildungsstärkungsgesetz” die Ausbildung zum/zur Erzieher*in sowie zum/zur Heilerziehungspfleger*in schulgeldfrei gestellt wurde, sollen nun die Gesundheitsfachberufe, also etwa Physio- und Ergotherapeut*innen oder Logopäd*innen, folgen. Im Zuge der neuen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft wurde für diesen Bereich bereits eine bundesweite Regelung getroffen, die die Ausbildung ebenfalls schulgeldfrei stellt. Während die Pflegeausbildung über einen Ausbildungsfonds finanziert wird, erhalten freie Träger, die Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen ausbilden, einen Zuschuss vom Freistaat Sachsen. Diese erhöhte pauschale monatliche Zuweisung wird gewährt, sofern der freie Schulträger auf die Erhebung von Schulgeld für den entsprechenden Bildungsgang verzichtet. Eine analoge Regelung ist nun für die Gesundheitsfachberufe vorgesehen.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abzuschaffen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 100: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906). Bisher wurden jedoch noch keine entsprechenden Regelungen getroffen.

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