Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute dem Volksantrag für Bildungszeit im Freistaat Sachsen mit einem Änderungsantrag von CDU und SPD zugestimmt. Vorausgegangen waren der Abstimmung neben der parlamentarischen Behandlung eine Initiative von über 70 Organisationen. Mit über 55.000 Unterschriften wurde der Gesetzentwurf der Bürgerschaft am 21. August 2024 erfolgreich an den Landtagspräsidenten übergeben.
Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, betont den Erfolg des Bündnisses:
“Die Verwirklichung dieses Volksantrags ist gelebte Demokratie. Wenn über 55.000 Menschen aus dem Freistaat die Bildungszeit fordern, darf der Sächsische Landtag nicht weghören. Auch wenn das eigentliche Ziel von 5 Tagen nicht erreicht wurde, ist es dennoch ein Tag der Freude: Sachsen schließt endlich zu der Vielzahl an Bundesländern auf, die bereits einen Rechtsanspruch haben. Nicht nur für die berufliche Weiterbildung ist das ein echtes Plus. Engagierte aus Sport und Ehrenamt haben so lange für ihr Recht auf Freistellung gearbeitet und werden nun endlich entlastet.”
“Die Kürzung von 5 auf 3 Tage durch die Minderheitskoalition aus CDU und SPD ist heute der bittere Beigeschmack. Auch unser eingebrachter Änderungsantrag für die 5 Tage wurde abgelehnt, obwohl dies in anderen Ländern der Standard ist. Hier haben wir uns mehr Mut im Sinne der vielen Unterstützenden des Volksantrags gewünscht. Was immerhin bleibt, ist der Schritt in die richtige Richtung.”
Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, schließt sich an:
“Auch wirtschaftspolitisch ist Bildungszeit ein Gewinn. Gerade in Zeiten von Digitalisierung, Fachkräftemangel und Transformation sind kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung zentrale Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit. Wir haben uns als BÜNDNISGRÜNE erfolgreich für die finanzielle Unterstützung von kleinen Unternehmen bis 20 Mitarbeitenden eingesetzt, die nun eine Kostenerstattung vom Freistaat erhalten, wenn ihre Mitarbeitenden die Freistellung in Anspruch nehmen.”



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