Dresden. Der Kulturausschuss des Sächsischen Landtages hat heute Sachverständige zum Evaluationsbericht der Staatsregierung zum Sächsischen Kulturraumgesetz (Drs 8/5143) angehört.
Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, betont nach der Anhörung:
“Das Kulturraumgesetz in Sachsen erfüllt nicht mehr dauerhaft seinen Zweck. Denn die Landesmittel ziehen aktuell nicht mit den Kostensteigerungen mit und die Kommunen können das Defizit derzeit nicht ausgleichen. Welche Konsequenzen das hat, haben Kulturschaffende in der Anhörung heute deutlich gemacht: Es wird immer schwieriger, Fachkräfte und Nachwuchs zu finden, vor allem auch im ländlichen Raum. In Theatern und anderen Einrichtungen droht Substanzverlust. Wenn immer weniger Projekte der freien Kulturszene gefördert werden, droht ein Verlust von Angeboten und Wirksamkeit in der Fläche. Kulturschaffende werden aus Sachsen verdrängt oder suchen sich andere Tätigkeitsfelder. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf und setzen uns für eine Dynamisierung der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat ein.”
“Die Evaluation des Kulturraumgesetzes war mehr als eine Routinekontrolle. Sie sollte eine der wichtigsten kulturpolitischen Weichenstellungen der nächsten zehn Jahre vorbereiten und zeigt durchaus einigen Handlungsbedarf auf. Doch gerade beim Kernthema der künftigen Finanzausstattung hilft der Bericht für eine Novellierung noch nicht weiter. Die Staatsregierung winkt beim Thema Dynamisierung ab und will dies der politischen Diskussion überlassen. Nur legt sie dafür keine tragfähigen Daten und Szenarien vor und weicht dem Stand der Diskussion zu verschiedenen Dynamisierungsmodellen aus, die in der Anhörung nun zur Sprache gekommen sind.”
Abschließend erklärt Maicher: “Wir BÜNDNISGRÜNE haben in vergangenen Doppelhaushalten immer wieder Erhöhungen der Kulturraummittel durchgesetzt. Es braucht aber mehr Planungssischerheit als dieses Hangeln von Doppelhaushalt und Doppelhaushalt. Wir wollen deshalb eine Dynamisierung der Mittel gesetzlich verankern. Unser Ziel ist es, durch eine Stabilisierung der Strukturen in ländlichen wie urbanen Kulturräumen, in kommunalen Einrichtungen und freier Kulturszene und in der Breite der Kultursparten Spielräume für die Weiterentwicklung offen zu halten.”
Weitere Informationen:
>> Evaluationsbericht nach § 9 des Sächsischen Kulturraumgesetzes, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (Drs 8/5143)



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