Dresden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Sächsischen Landtags hat heute dem Volksantrag zur Einführung des Rechts auf Bildungsfreistellung und dem Änderungsantrag von CDU und SPD zugestimmt. Damit empfielt der Ausschuss dem Plenum, das Recht auf drei Tage Bildungszeit pro Jahr für alle Beschäftigten in Sachsen verbindlich einzuführen.
Christin Melcher, Sprecherin für Schule und Bildung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, räumt ein:
“Die Sächsinnen und Sachsen bekommen endlich ein Recht auf Bildungsfreistellung. Das ist ein wichtiges Signal an Arbeitnehmende und ehrenamtlich Engagierten. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns die vollen 5 Tage Bildungsfreistellung gewünscht, das ist kein Geheimnis. Aber dieser Kompromiss ist ein tragfähiger Einstieg und zeigt: Auch Sachsen erkennt endlich an, dass lebenslanges Lernen und gesellschaftliches Engagement Zeit brauchen. Wir stehen weiterhin zu der Forderung der Initiative ‘5 Tage Zeit für Sachsen’ und werden diese im Namen der über 55.000 Menschen, die sie mitgezeichnet haben, vertreten. Im Plenum werden wir deshalb einen Antrag auf die Gewährung des Rechts auf fünf Tage Bildungszeit stellen.”
Wolfram Günther, wirtschafts- und arbeitspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, unterstreicht:
“Für uns BÜNDNISGRÜNE war es zudem zentral, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Ausfallzeiten der Beschäftigten einen Erstattungsanspruch für die Lohnkosten erhalten. Die jetzige Lösung sorgt für Planungssicherheit und macht deutlich: Qualifizierung ist eine gemeinsame Aufgabe von Beschäftigten, Wirtschaft und Staat. Was uns aktuell noch fehlt, ist die Berücksichtigung von Solo-Selbstständigen im Gesetz. Denn auch sie sollten von der Lohnersatzleistung profitieren.”



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