Dresden. CDU und SPD haben heute mit dem BSW neue gesetzliche Grundlagen für den Windkraftausbau in Sachsen beschlossen. Unter anderem wird das Flächenziel um fünf Jahre verschoben und die Ertragsbeteiligung der Kommunen neu geregelt.
Dazu erklärt Thomas Löser, energiepolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion:
“Der heutige Beschluss ist ein herber Rückschlag für die Energiewende in Sachsen. Mit der Verschiebung des Flächenziels auf 2032 wird der Windkraftausbau im Freistaat weiter verschleppt. Statt den notwendigen Aufbruch voranzutreiben, zementiert die Minderheitskoalition lieber den letzten Platz beim Windkraftausbau. Das ist gerade für unsere Wirtschaft, die endlich mehr grünen Strom und Planungssicherheit braucht, ein schlechtes Zeichen.”
“Die bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist für den Erfolg der Energiewende entscheidend. Mit dem Ertragsbeteiligungsgesetz haben wir hierfür in Sachsen eine gute Grundlage gelegt. Mit ihrer Erhöhung der Abgaben sorgt die Minderheitskoalition jetzt aber für eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Markt. Dadurch droht die Abwanderung der Windkraftanlagenbauer. Wenn die Windräder künftig vermehrt in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt gebaut werden, bringt das am Ende weder Geld noch Akzeptanz in die sächsischen Kommunen.”
Abschließend betont Löser: “Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass es besser geht. Deshalb haben wir einen Änderungs- und einen Entschließungsantrag vorgelegt. Darin fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung für die Höhe der Ertragsbeteiligung an Windkraftanlagen, damit eben kein Wettbewerbsnachteil für Sachsen entsteht. Außerdem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen zur besseren Ertragsbeteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner, beispielsweise durch vergünstigte Stromtarife.”
Weitere Informationen:
>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Thomas Löser: “Wenn wir nicht massiv in erneuerbare Energien investieren, werden wir wieder abhängig von Importen”
>> Änderungsantrag der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion (Drs 8/4094)
>> Entschließungsantrag der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion (Drs 8/4092)



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